Zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenshöhe und des -umfangs haben Sie als Geschädigter die freie Wahl einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. In der Regel trägt die Versicherung die Kosten des Gutachtens. Bei sogenannten ?Bagatellschäden? mit einer Schadenshöhe unter 700 Euro erstellen wir Ihnen gerne ein Kurzgutachten oder eine Reparaturprognose.
Kostenübernahme eines Unfallgutachtens
Bei einem Unfall trägt grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht
Außerhalb von dieser Kostentragungspflicht für einen Fahrzeugschaden unter 800,00 ? erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Kostenübernahme bei Kaskoschäden
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Falls keine Einigung zustande kommt, entscheidet ein Obergutachter. Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten. Dies ist im Vorfeld zu prüfen.